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   RG, 29.04.1938 - I 105/37   

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https://dejure.org/1938,634
RG, 29.04.1938 - I 105/37 (https://dejure.org/1938,634)
RG, Entscheidung vom 29.04.1938 - I 105/37 (https://dejure.org/1938,634)
RG, Entscheidung vom 29. April 1938 - I 105/37 (https://dejure.org/1938,634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In welchem Umfang bewirkt ein Urteil Rechtskraft, durch das die Unteransprüche eines Patents wegen ihrer Abhängigkeit von einem durch Verzicht erloschenen Hauptanspruch für nichtig erklärt worden sind? 2. Wie unterscheiden sich echter und unechter Unteranspruch und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 385
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52

    Rechtsmittel

    Es darf sich bei ihr zwar nicht um eine "platte Selbstverständlichkeit" (RGZ 158, 385 = Bl 1939, 62 = MuW 1938, 276 = GRUR 1938, 832) handeln, aber es genügt, wenn sie sich als eine zweckmäßige Maßnahme ausweist.
  • BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54

    Rechtsmittel

    Der Nebenanspruch kann zwar mit dem Hauptanspruch insofern in einer tatsächlichen Verbindung stehen, als er derselben Gesamtaufgabe dient; er ist aber in jedem Fall selbständig und von dem Gegenstand des Hauptanspruchs unabhängig (RGZ 158, 385 [387 f] = MuW 1938, 276; RG in GRUR 1938, 422 [423]; 1944, 122 [124]).

    Wie das Reichsgericht in der bereits angeführten Entscheidung RGZ 158, 385 [387] ausgeführt hat, gestaltet der "echte" Unteranspruch den Erfindungsgedanken des Hauptanspruches lediglich in zweckmäßiger Weise aus, und zwar, ohne daß diese Ausgestaltung wieder erfinderischen Gehalt hätte.

  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 8/95

    "Polyäthylenfilamente"; Widerruf eines Patents

    Für das Gebiet des Patentrechts gelten insoweit keine Besonderheiten, auch hier nehmen die Urteilsgründe an der Rechtskraft der Entscheidung über den Klageantrag nicht teil (RGZ 158, 385, 386; BGH GRUR 1988, 444, 445/446 - Betonstahlmattenwender, Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 69, vgl. auch BGHZ 123, 30, 33 - GRUR 1993, 969, 971 - Indorektal II).
  • BGH, 18.02.1955 - I ZR 34/54

    Altpatente österreichischen Ursprungs

    In einer späteren Entscheidung (RGZ 158, 385 [387]) hat es jedoch die Frage, ob auf Vernichtung eines echten Unteranspruchs bei Vernichtung des Hauptanspruchs von Amtswegen zu erkennen sei, ausdrücklich offen gelassen.
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 157/58

    Verletzung eines Patentrechts - Nichtigkeit eines Patentanspruchs - Klageänderung

    Die Rückbeziehung dieses Anspruchs auf den Anspruch 1 verbietet es, ihn als selbständigen Nebenanspruch ohne eine solche Rückbeziehung aufrechtzuerhalten, denn darin läge eine unzulässige Erweiterung des nur in dieser Beschränkung angestrebten und erteilten Anspruchs; es ist aber statthaft, dem Anspruch unter Einbeziehung der Merkmale des bisherigen Anspruchs 1 selbständigen Schutz als Hauptanspruch zu gewähren, wenn er eigenen Erfindungsgehalt trägt, sich also als sog. unechter Unteranspruch erweist (RGZ 158, 385, 387).
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 7/95
    Für das Gebiet des Patentrechts gelten insoweit keine Besonderheiten; auch hier nehmen die Urteilsgründe an der Rechtskraft der Entscheidung über den Klageantrag nicht teil (RGZ 158, 385 [386]; BGH, GRUR 1988, 444 [445, 446] - Betonstahlmattenwender; Benkard, PatG/GebrMG, 9.Aufl., § 22 PatG Rdnr.69; vgl. auch BGHZ 123, 30 [33] = NJW 1993, 2942 = LM H. 11/1993 § 10 WZG Nr. 11 = GRUR 1993, 969 [971] - Indorektal II).
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